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HOAI Grundleistungen

Als HOAI-Grundleistungen bezeichnet man die in der »Honorar-Ordnung für Architekten und Ingenieure« (HOAI) explizit aufgeführten Leistungen. Die Ingenieurdienstleistungen von BECKER Ingenieure umfassen im Segment der HOAI-Grundleistungen die Planung individueller Anlagenkonzepte und zudem die Ausschreibung, Bauüberwachung und Objektbetreuung.

Beratung

Bauüberwachung

Ausschreibung

Abrechnung

Vergabe

Dokumentation

Planung

Abnahme


Weitere Leistungen

Neben den in der HOAI aufgeführten Grundleistungen erbringt BECKER Ingenieure auch weitere Ingenieurleistungen. Im Terminus der HOAI werden diese Leistungen als "Besondere Leistungen" bezeichnet.

Bestandsaufnahme

Technische Dokumentation

Energieberatung


Beratung

Wer baut, instandsetzt, saniert, oder komplexe Anlagen betreibt, braucht Beratung. Selbst ein Baufachmann kann nicht sämtliche bei einem Bauwerk zu bearbeitende Leistungsbereiche beherrschen. Unsere Beratung soll Ihnen eine praktische Anleitung sein, eine Aufgabe oder ein Problem zu lösen. Wir beraten ausschließlich in helfender Absicht, denn »wir haben nichts zu verkaufen«. Somit verstehen wir uns als treuhänderisch Bevollmächtigter unserer Kunden und vertreten ausschließlich deren Anliegen.

Gegenüber Produzenten, Lieferanten oder ausführenden Firmen sind wir frei von jeglichen Interessen.

Wir beraten Sie gerne. Im Vorfeld zu einem Projekt - also im Rahmen der Projektakquise – selbstverständlich auch kostenlos.

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Ausschreibung

BECKER Ingenieure übernimmt für Sie gerne alle Leistungen rund um den Auschreibungs- und Vergabeprozess. Damit unterstützen wir Sie bei der wettbewerbsbasierten Preisermittlung für Ihre Bauprojekte.

Gerne betrachten wir uns als "technische Kaufleute", denn wir sind dem wirtschaftlichen Minimal-Prinzip (auch: Sparsamkeitsprinzip) verpflichtet. Dieses besagt, dass eine detailliert beschriebene Leistung mit möglichst geringem Mitteleinsatz (Kosten) eingekauft wird.

Für Anlagen und Leistungen der Gebäudetechnik erstellen wir daher neben den textlichen und zeichnerischen Planungsdarstellungen regelmäßig detaillierte positionsweise Leistungsverzeichnisse, die wesentlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen sind.

Neben dem Minimal-Prinzip existiert einzig und alleine noch das Maximal-Prinzip, welches besagt, dass für einen bestimmten Geldbetrag das maximal mögliche eingekauft wird. Auch dieses Prinzip kann in Ausschreibungsverfahren angewandt werden, jedoch erfolgt dies nur sehr selten.

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Vergabe

BECKER Ingenieure kennt sich in den gängigen Vergabeverfahren bestens aus. Insbesondere in den Verfahren der öffentlichen Hand, z.B. gemäß Vergabehandbuch. Im Wesentlichen ist hier die Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) zu nennen, die wir als unser »täglich Brot« bezeichnen können.

Wichtig: Werden - insbesondere von der öffentlichen Hand - Vergaberegeln (Vergaberecht) nicht eingehalten, wird das Ziel verfehlt, möglichst wirtschaftlich mit öffentlichen Mitteln umzugehen, bzw. den interessierten Unternehmen in einem marktgerechten Wettbewerb die Möglichkeit zu geben, öffentliche Aufträge zu erhalten.

Selbstverständlich sind wir keine Rechtsanwälte. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung anbieten und durchführen. Standard-Verfahren, Form-Verfahren und kleinere Vertrags-Verfahren übernehmen wir allerdings gerne vollständig. Bei umfangreicheren Vertragsangelegenheiten empfehlen wir die Hinzuziehung von Fach-Rechtsanwälten.

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Planung

Damit Energie und Material so effizient wir möglich eingesetzt werden können, bringen wir eine Vielzahl von Kompetenzen in den Konzeptions- und Planungsprozess ein.

Wohl eines der besten und anschaulichsten Zitate zum Begriff der Planung stammt von Harry Zingel (aus »Grundgedanken der Unternehmensorganisation«):

»Die richtige Herangehensweise ist oft mehr als die halbe Miete eines Problems. Besonders Programmierer und Techniker wissen, dass es sehr viel wert ist, sich vorher lange geistig mit einem Problem auseinanderzusetzen, weil man nach vollständiger und tiefgreifender Durchdringung des Sachverhaltes zumeist in einem Bruchteil der Zeit eine bessere Lösung findet, als wenn man wichtige Aspekte oder Detailprobleme bei der grundlegenden Lösung außer Acht lässt, so dass nachher zahlreiche Nachbesserungen erforderlich werden«.

Dieses Zitat ist Anspruch für unser Handeln.

Den Planungsprozess unterteilen wir in der Regel in die Phasen:

  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Montageplanung
  • Detailplanung

Umfang und Intensität der Planungsphasen sind jeweils vom individuellen Projekt abhängig.

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Bauüberwachung

Im Rahmen der Bauüberwachung (auch: Bauleitung) sorgen wir für die ordnungsgemäße Ausführung der Lieferanten- und Handwerkerleistungen. Zudem übernehmen wir die fiskalische Überwachung der Bauwerksausführung (Rechnungsprüfung und -freigabe).

Grundleistungen der Bauüberwachung

  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
  • Mitwirkung bei der Führung eines Bautagebuches
  • Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
  • Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln
  • Rechnungsprüfung
  • Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
  • Antrag auf behördliche Bauabnahmen und Teilnahme daran
  • Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokoll
  • Auflisten der Gewährleistungsfristen
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.

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Abrechnung

Innerhalb der Bauüberwachung ist die fachgerechte und ordnungsgemäße Abrechnung von Bauleistungen eine wesentliche Aufgabe des TGA-Fachingenieurs.

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Dokumentation

HOAI-Grundleistungen im Rahmen der Objektbetreuung und Dokumentation sind:

  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Zusammenstellung der zeichnerischen und textlichen Unterlagen

Darüber hinaus können als Besondere Leistungen angeboten werden:

  • Aufstellen von Bestandsplänen
  • Ausrüstungs- und Inventarverzeichnisse
  • Wartungsanweisungen
  • Objektbeobachtung und -verwaltung
  • Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen
  • Baubegehungen nach Übergabe
  • Aufbereiten des Zahlenmaterials für eine Objektdatei
  • Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten
  • Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse

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Abnahme

Die Abnahme ist eine der wesentlichen Vertragspflichten des Auftraggebers. Im Werkvertragsrecht hat die Abnahme eine weit reichende Bedeutung.

Wir begleiten Sie bei der Abnahme von werkvertraglichen Leistungen im Rahmen der technischen Abnahme.

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Bestandsaufnahme

Häufig werden in Bestands-Gebäuden die Aufnahme und die Erfassung vorhandener Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung notwendig, da brauchbare Planunterlagen nicht vorliegen. Erst bei Bekanntsein von Anlagendetails (Lage, Nutzung, Kapazität, Zustand, etc.), die durch die Bestandsaufnahmen ermittelt werden, kann sich eine fachgerechte Planung anschließen.

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Technische Dokumentation

Leistungen der Technischen Dokumentation können sein:

  • Aufstellen von Bestandsplänen
  • Ausrüstungs- und Inventarverzeichnisse
  • Wartungsanweisungen
  • Objektbeobachtung und -verwaltung
  • Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen
  • Baubegehungen nach Übergabe
  • Aufbereiten des Zahlenmaterials für eine Objektdatei
  • Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten
  • Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse

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Energieberatung

Wer sagt Ihnen eigentlich, ob sich die Investition in energiesparende Maßnahmen auch wirklich wirtschaftlich lohnt? Die Industrie? Der Handel? Oder das ausführende Handwerk?

So lange hinter der Energieberatung "Verkaufsabsichten" stehen, werden Sie eine objektive Beratung wohl kaum erhalten!

Als unabhängiges Ingenieurbüro sind wir frei von jeglichen Interessen gegenüber Industrie, Handel und Handwerk. Wir sagen Ihnen daher wirklich offen und objektiv, ob und wie sich Ihre Investionen rechnen und eventuell amortisieren. 

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