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Technische Gebäudeausrüstung für barrierefreie Gebäude

Barrierefreiheit bedeutet, Gebäude so zu planen, dass sie von allen Menschen möglichst selbstständig und sicher genutzt werden können – unabhängig von Alter oder körperlichen Einschränkungen. Moderne Technische Gebäudeausrüstung leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag: von der Erschließung über Hauseingänge, Sanitäranlagen und Aufzüge bis zur Beleuchtung, Gebäudeautomation und Orientierungssystemen.

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Teilhabe beginnt bei der Gebäudeplanung.

Barrierefreie Gebäude schaffen die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am öffentlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Sie ermöglichen eine selbstständige und sichere Nutzung von Gebäuden und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft. Gleichzeitig erhöhen sie Komfort, Zukunftssicherheit und den langfristigen Wert einer Immobilie.

Ob öffentliche Gebäude, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsbauten, Verwaltungsgebäude, Wohngebäude oder gewerblich genutzte Immobilien – die Anforderungen unterscheiden sich je nach Nutzung und gesetzlichen Vorgaben. Wir entwickeln technische Konzepte, die Barrierefreiheit frühzeitig in die Gebäudeplanung integrieren und wirtschaftlich umsetzen.

Unsere Leistungen für barrierefreie Gebäude

Bestandsaufnahme, Beratung und Planung

Wir analysieren bestehende Gebäude ebenso wie Neubauvorhaben hinsichtlich der Anforderungen an eine barrierefreie Nutzung. Bereits in frühen Planungsphasen stimmen wir technische Lösungen mit Architektur, Brandschutz und den geltenden gesetzlichen Vorgaben ab.


Barrierefreie Sanitäranlagen

Barrierefreie WC-Anlagen, Pflegebäder und Sanitärbereiche stellen besondere Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung. Wir planen Leitungsführungen, Sanitärobjekte, Armaturen und Installationen so, dass Funktionalität, Hygiene und eine komfortable Nutzung gewährleistet sind.


Sicherheit und Alarmierung

Barrierefreiheit umfasst auch den sicheren Aufenthalt im Gebäude. Dazu gehören verständliche Alarmierungs- und Evakuierungskonzepte ebenso wie geeignete Signalgeber für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen.


Aufzüge und Förderanlagen

Aufzüge sind häufig die Voraussetzung für eine barrierefreie Erschließung von Gebäuden. Wir planen Aufzugsanlagen und weitere Fördertechnik wirtschaftlich und bedarfsgerecht und integrieren sie in die technische Infrastruktur des Gebäudes.


Beleuchtung und Orientierung

Eine gute Beleuchtung verbessert Sicherheit und Orientierung. Blendfreie Lichtkonzepte, kontrastreiche Ausleuchtung sowie eine intelligente Lichtsteuerung erleichtern die Nutzung für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und schaffen gleichzeitig angenehme Aufenthaltsqualität.


Gebäudeautomation und Bedienbarkeit

Automatisierte Türen, berührungslose oder leicht erreichbare Bedienelemente sowie intelligente Gebäudeautomation erhöhen Komfort und Selbstständigkeit. Wir integrieren technische Systeme so, dass sie intuitiv und zuverlässig bedient werden können.


Energieeffizienz und Barrierefreiheit gemeinsam denken

Barrierefreie Gebäude und nachhaltige Gebäudetechnik schließen sich nicht aus. Moderne Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Elektrotechnik verbindet hohen Nutzerkomfort mit einem wirtschaftlichen und energieeffizienten Gebäudebetrieb.

Gesetzliche Grundlagen

Welche Anforderungen gelten, hängt von Gebäudeart, Nutzung und Bundesland ab.

GebäudeartWesentliche Grundlagen
Öffentliche GebäudeLandesbauordnungen, Sonderbauvorschriften, Behindertengleichstellungsgesetze, DIN 18040-1
Schulen, Kindergärten, VerwaltungsgebäudeLandesbauordnung, Schulbaurichtlinien, DIN 18040-1
Krankenhäuser und PflegeeinrichtungenLandesbauordnung, Krankenhaus- und Heimrecht, DIN 18040-1
Mehrfamilienhäuser und WohngebäudeLandesbauordnung, DIN 18040-2
Gewerbliche Gebäude mit Publikumsverkehr (z. B. Bürogebäude, Verkaufsstätten, Hotels, Restaurants)Landesbauordnung, Sonderbauvorschriften, DIN 18040-1
Industrie- und ProduktionsgebäudeAnforderungen abhängig von Nutzung und öffentlich zugänglichen Bereichen

Die konkreten Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den jeweiligen Landesbauordnungen. Ergänzend gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Normenreihe DIN 18040 für barrierefreies Bauen. Das Behindertengleichstellungsgesetz definiert den Begriff der Barrierefreiheit und enthält Vorgaben für Bauvorhaben des Bundes.

Häufig gestellte Fragen

Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude und ihre technischen Einrichtungen von Menschen möglichst ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis genutzt werden können. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern beispielsweise auch Senioren, Familien mit Kinderwagen oder Personen mit vorübergehenden Einschränkungen.

Ja, insbesondere bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder größeren Sanierungen müssen Anforderungen an die Barrierefreiheit geprüft werden. Welche Maßnahmen erforderlich und wirtschaftlich zumutbar sind, hängt vom jeweiligen Gebäude und dem geltenden Landesrecht ab.

Viele Anforderungen an Barrierefreiheit werden erst durch die Gebäudetechnik erfüllt. Dazu gehören beispielsweise barrierefreie Sanitäranlagen, automatische Türen, Aufzüge, Beleuchtung, Gebäudeautomation sowie Alarmierungs- und Orientierungssysteme.

Nein. Auch Wohngebäude, Bürogebäude, Hotels, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Verkaufsstätten und viele weitere Gebäude profitieren von einer barrierefreien Planung. Sie erhöhen Komfort, Zukunftssicherheit und den langfristigen Wert der Immobilie.

Ja. Wir begleiten Bauherren von der Bestandsanalyse über die Planung bis zur Umsetzung. Dadurch lassen sich technische Lösungen frühzeitig mit Architektur, Brandschutz und den gesetzlichen Anforderungen abstimmen. Häufig ist dies wirtschaftlicher, als Barrieren später nachträglich beseitigen zu müssen.